Joaquin Vielleicht verschieben wir diese Diskussion besser hier hin.
Dort hatte ich schonmal einen längeren Post verfasst.
Aus einer der zitierten Quellen: Folgende konkrete Schäden können Sie geltend machen: Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug oder Mietwagen.
Laut KI (weiter unten), eine interessante Passage: "Muss ein Käufer wegen ... verspäteter Lieferung ... die Ware ... zu einem höheren Preis beschaffen, so stellen die Differenzkosten (Mehrkosten) einen ersatzfähigen Schaden dar.
Finde so unpassend ist mein Rechenansatz nicht. Kosten im Schadensfall - Kosten ohne Schadensfall = Differenzkosten.
Meint auch die KI:
Eine Differenz bezeichnet allgemein den Unterschied zwischen zwei Werten. Im juristischen Kontext, insbesondere im Schadensersatzrecht, ist damit meist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zustand nach dem schädigenden Ereignis und dem hypothetischen Zustand gemeint, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
Nach der sogenannten Differenzhypothese wird der ersatzfähige Schaden dadurch ermittelt, dass man vergleicht, wie die Vermögenslage des Geschädigten tatsächlich ist und wie sie ohne das schädigende Ereignis wäre. Die Differenz zwischen diesen beiden Zuständen stellt den zu ersetzenden Schaden dar36.
Ein Beispiel: Wenn ein Käufer einen Deckungskauf tätigen muss, weil der Verkäufer nicht liefert, besteht der Schaden in der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem höheren Preis des Deckungskaufs56. Diese Differenz kann als Schadensersatz geltend gemacht werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusammengefasst:
Differenz ist im Schadensrecht der Betrag, um den der Geschädigte durch das schädigende Ereignis schlechter steht als ohne dieses Ereignis36.
Citations:
- https://jura-online.de/blog/2013/08/1…schadensersatz/
- https://iurratio.de/journal/proble…kungsgeschaefts
- https://www.juracademy.de/schuldrecht-at…er-schaden.html
- https://lorenz.userweb.mwn.de/person/la_leenen.pdf
- https://www.versacommerce.de/glossar/deckungskauf
- https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/ei…II-SoSe2006.pdf
- https://www.lecturio.de/mkt/jura-magaz…gerungsschaden/
- https://www.damm-legal.de/bgh-ein-deckun…stattungsfaehig
- https://www.uni-goettingen.de/de/document/do…2013,%201-8.pdf
- https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2013_2_685.pdf
Antwort von Perplexity: pplx.ai/share
Begriff der Mehrkosten im Schadensersatzrecht
Mehrkosten im Rahmen des Schadensersatzes sind zusätzliche Aufwendungen, die dem Geschädigten dadurch entstehen, dass er zur Schadensbeseitigung oder zur Ersatzbeschaffung gezwungen ist, weil der Schädiger seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verletzt hat. Sie sind also Kosten, die über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung oder ohne Schadensereignis angefallen wäre.
Typische Beispiele für Mehrkosten
- Deckungskauf: Muss ein Käufer wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung durch den Verkäufer die Ware anderweitig, aber zu einem höheren Preis beschaffen, so stellen die Differenzkosten (Mehrkosten) einen ersatzfähigen Schaden dar, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB) erfüllt sind149.
- Wiederbeschaffungskosten: Im Fall der Beschädigung oder Zerstörung einer Sache können Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden23.
- Betriebliche Mehrkosten: In Unternehmen können Mehrkosten etwa durch zusätzliche Personal- oder Sachaufwendungen entstehen, wenn diese zur Schadensbeseitigung erforderlich sind78.
Voraussetzungen für die Ersatzfähigkeit von Mehrkosten
- Die Mehrkosten müssen kausal auf das schädigende Ereignis zurückzuführen sein.
- Sie sind grundsätzlich nur dann ersatzfähig, wenn sie zur Schadensbeseitigung oder zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich und angemessen sind28.
- Bei bestimmten Konstellationen (z.B. Deckungskauf) sind Mehrkosten nur dann als Schaden „statt der Leistung“ ersatzfähig, wenn die Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB vorliegen. Sie treten dann an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung und können nicht zusätzlich als Verzögerungsschaden verlangt werden149.
Rechtliche Einordnung
Mehrkosten sind Teil des sogenannten positiven Interesses (Erfüllungsinteresse), das darauf abzielt, den Geschädigten so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stünde3. Sie werden im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht, um den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte (§ 249 BGB)2.
Zusammenfassung
Mehrkosten im Schadensersatzrecht sind zusätzliche, durch das schädigende Ereignis verursachte Aufwendungen, die der Geschädigte zur Schadensbeseitigung oder Ersatzbeschaffung aufbringen muss. Sie sind ersatzfähig, wenn sie kausal und erforderlich sind und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sind1247.
Citations:
- https://www.lecturio.de/mkt/jura-magaz…gerungsschaden/
- https://www.juracademy.de/schuldrecht-at…densersatz.html
- https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde…ersatzanspruchs
- https://jura-online.de/blog/2013/08/1…schadensersatz/
- https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/meh…sicherung-39824
- https://schluender.info/schadensersatz…tenvoranschlag/
- https://kanzlei-moegelin.de/blog/schadense…ag-8-azr-116-14
- https://www.lutzabel.com/artikel/202209…sowieso-kosten/
- https://iurratio.de/journal/proble…kungsgeschaefts
- https://www.advocado.de/ratgeber/schme…eldtabelle.html
- https://www.ibau.de/akademie/wisse…rung-wer-zahlt/
- https://www.advocado.de/ratgeber/vertr…end-machen.html
- https://helden.de/magazin/schade…und-berechnung/
- https://www.familienratgeber.de/rechte-leistun…/schadensersatz
- https://www.juracademy.de/schuldrecht-at…er-schaden.html
- https://www.allianzdirect.de/privathaftpfli…rsatz-ratgeber/
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