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Inster schon vor Auslieferung defekt

  • FlyingMacFly
  • 15. Mai 2026 um 08:20
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  • FlyingMacFly
    Inster Wissensdurstiger
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    • 15. Mai 2026 um 08:20
    • #1

    Hallo zusammen,

    Da es mit unserem Orangenen ein nicht alltäglichen Verlauf nimmt möchte ich hier mal darüber berichten:

    Die Vorgeschichte: Es handelt sich um einen Prime, ohne weitere Extras, bestellt am 5.12.2025 mit unverbindlicher Lieferung im April. Aufs Schiff am 28.02. , in Bremerhafen angekommen am 16.04., auf den LKW am 30.04. Beim Händler steht der Kleine seit 04.05. Entdeckt haben wir ihn zufällig im Vorbeifahren am Freitag 08.05., was wir gleich mit einem spontanen Stopp beim Händler verbunden haben. Dabei war dort viel los und unser Gespräch mit einem neuen Verkäufer (der von der Bestellung ist nicht mehr dort) war kurz, aber wir konnten beim Teileverkäufer unser gewünschtes Zubehör bestellen.

    Dabei ist mir - wohl unbeabsichtigt - der Frachtbrief des Wagens in die Hände gefallen. Habe auch direkt ein Foto gemacht. Handschriftlich ist dort vermerkt, dass der Unterboden an verschiedenen Stellen abgefahren ist und die Batterie an mehreren Stellen angefahren und teils stark beschädigt sei. Uns wurde noch gesagt, dass noch darauf gewartet wird, dass das Auto von Hyundai an sie als Händler übertragen wird und sie sich melden, sobald das erledigt ist. Zunächst war es das vor Ort. Wir haben erst mal keine genauere Auskunft bzgl. Unterboden bekommen - ich hab aber auch nicht gefragt, da ich wissen wollte wie das Autohaus handelt.

    Am Montag drauf rief mich der Chef der Autohausgruppe an, welcher mir sehr offen und ehrlich alles geschildert hat - fand ich sehr gut.

    Zwischenzeitlich hatte ich mir den Unterboden angesehen. Das ist möglich da der Wagen auf einem zugänglichen Parkplatz steht. Beim drunter legen war ich ehrlich gesagt eher erleichtert, da die Beschreibung auf dem Frachtbrief nach Totalschaden klang. Es sieht nach - hoffentlich - oberflächlichen Kratzern am Batterieschutz aus. Auch die Frontlippe hat nur leichte Spuren. Ich hoffe dass ich nichts übersehen habe.

    Im Telefonat mit dem Chef wurde mir erklärt, dass der Wagen wegen dem Schaden noch nicht auf meinen Händler übertragen wurde und ein Gutachter von Hyundai alles prüfen muss (ob ggf. die Batterie getauscht werden muss o.ä..).

    Wie lange das dauert ist unklar, jede andere Aussage von ihm wäre falsch. Sie hatten einen solchen Fall erst einmal zuvor.

    Jetzt heißt es leider warten... aber immerhin weiß ich dass das Autohaus mit offenen Karten spielt.

    Viele Grüße!

    PS:

    Was mir noch negativ am Inster aufgefallen ist ist: die Radhäußer sind ganz schön wenig verkleidet. Mein Octavia und auch der kleine UP der Frau bieten hier wesentlich besseren Schutz des Bleches. Bin etwas schockiert und frage mich ob das so lange rostfrei bleibt🤔

    Bilder

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    Hallo,

    schau mal hier: (Hier findest Du einiges) Da wird jeder fündig

    Gruß

  • minster
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    • 15. Mai 2026 um 08:36
    • #2

    Oh, das ist ja ein mal keine gute Nachricht. Viele machen sich ja Sorgen wegen Kühlmittel oder ICCU. Einen solchen Schaden hat wohl kaum jemand auf der Uhr. Da hatte jemand bei der Verladung wohl einen ganz schlechten Tag.

    Trotzdem erfreulich das der Händler da so transparent ist. Schlitzohren hätten auch - da ja von außen nichts zu sehen ist - Dir das überhelfen können.

    Das Thema Rostvorsorge wurde schon mal angesprochen, der Inster ist wohl nicht so geschützt wie damals der Golf III. Beim Lampentausch Halogen=>LED wurde das auch schon bemängelt.

    Ich drück dir die Daumen, dass da eine vernünftige Lösung gefunden wird und die bald deinen Inster fährst.

    Mein Inster (on the road again):

    <3Hyundai INSTER EV (MY26) 49 kWh Trend<3 + Effizienz-Paket - Unbleached Ivory - Newtro Beige/Khaki Brown
    Bestellt: März 2025, ausgeliefert Ende Oktober
    Werkstattaufenthalte: 3 - 2x erfolglos (Fehler im elektrischen System P0C73) 1x (AX1 ICCU Update - Verbesserte AC-Ladelogik 60D066)

    Zur Karte der Forumsmitglieder (Anleitung / PN: an mich nicht vergessen).
    Forumsumfrage zum Insterkauf.

  • Thomas Petersen
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    • 15. Mai 2026 um 08:45
    • #3

    FlyingMacFly


    Da hat wohl jemand beim Verladen nicht seinen besten Tag gehabt.

    Bin da gespannt, was der Gutachter dazu sagt.

    Zu dem Radhausverkleidungen: Denen stehe ich mit gemischten Gefühlen gegenüber. So eine Plastik-Vollverschalung ist selten wirklich dicht und kann Problem schaffen, die ohne gar nicht auftreten würden. Nämlich dann, wenn sich dahinter Dreck sammelt, Wasser nicht ablaufen kann und sich dann in dem Biotop unbemerkt der Rost ausbreitet.

    Nackte Radhäuser leiden natürlich auch unter Dreckansammlung und Steinschlag, aber den Dreck kann man mit einem Dampfstrahler wenigstens restlos herausspülen und gegen Steinschlag kann ein guter Steinschlagschutz oder ein Wachs helfen.

    Inster Trend 42 KW, Wärmepumpe, schwarze A- Säule in Tomboy-Khaki, Sitze schwarz.

    Ein kleiner und ganz großer Traumwagen<3

  • Zesy
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    • 15. Mai 2026 um 10:54
    • #4

    Oh, das klingt ganz bitter:(. Frage mich nur, ob du, falls du nicht zufällig den Frachtbrief gesehen hättest, davon Kenntnis bekommen hättest...

  • Thomas Petersen
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    • 15. Mai 2026 um 16:49
    • #5
    Zitat von Zesy

    Oh, das klingt ganz bitter:(. Frage mich nur, ob du, falls du nicht zufällig den Frachtbrief gesehen hättest, davon Kenntnis bekommen hättest...

    Ich sag in dem Fall mal eindeutig JA.

    Der Schaden ist durch den Frachtbrief ja offiziell anerkannt und wird über die Versicherung des Verursachers gemäß Gutachten abgerechnet und von Hyundai repariert werden.

    Weder der Händler noch Hyundai hat Interesse an einer Vertuschung, da denen hier kein monetärer Schaden entsteht. Und der Kunde bekommt dann ein mangelfreies Neufahrzeug nach erfolgter Reparatur. Fertig.

    Inster Trend 42 KW, Wärmepumpe, schwarze A- Säule in Tomboy-Khaki, Sitze schwarz.

    Ein kleiner und ganz großer Traumwagen<3

  • Summi
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    • 15. Mai 2026 um 17:20
    • #6

    Hallo FlyingMacFly

    mensch - das ist ja wirklich doof.
    Es ist ja gut, dass das Autohaus so transparent ist :thumbup: - aber andererseits ist dieses "Warten auf unbestimmte Zeit" natürlich richtig nervig :(

    Ich wünsch Dir sehr, dass eine gute Lösung gefunden wird und Du Deinen Inster bald in Empfang nehmen kannst :)

    Wegen der Radhäuser... Meine waren ja unbleached ivory (die ursprüngliche Farbe von Summi) und wir fanden das beide irgendwie nicht sooo schön. Also hat mein Mann (mein Goldstück) sich auf den Boden gelegt und die Radkästen zusätzlich dunkel lackiert - und schwupps, sieht's deutlich besser aus :). Ich hoffe jetzt einfach mal, dass das auch zusätzlich gut gegen irgendwelche Rostanflüge ist ;)

    Liebe Grüße
    Gabi

    :) seit 08.10.2025 ist Summi bei mir :)

  • FlyingMacFly
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    • 17. Mai 2026 um 00:23
    • #7

    Danke euch für eure aufmunternden Worte ;)

    Ich hoffe, dass ich dann wenigstens noch ordentlich Rabatt auf den Marderschutz/Gummimatten o.ä. bekomme.


    Zitat von minster

    Das Thema Rostvorsorge wurde schon mal angesprochen, der Inster ist wohl nicht so geschützt wie damals der Golf III. Beim Lampentausch Halogen=>LED wurde das auch schon bemängelt.

    Ich drück dir die Daumen, dass da eine vernünftige Lösung gefunden wird und die bald deinen Inster fährst.

    Danke für die Links minster ! Den ersten kannte ich - den 2. mit den Lampen nicht.

    Ich frage mich hier, wie ich da am besten welchen Rostschutz aufbringe - oder aufbringen lasse. Hab keine eigene Bühne und kenne auch niemanden mit. Wüsste auch aktuell nicht was hier gutes Wachs o.ä. ist.

    Muss ich mal hier in der Nähe rumfragen.

  • Luppo
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    • 17. Mai 2026 um 09:56
    • #8
    Zitat von FlyingMacFly

    Dabei ist mir - wohl unbeabsichtigt - der Frachtbrief des Wagens in die Hände gefallen. Habe auch direkt ein Foto gemacht.

    Schlingel.
    Die Händler wissen schon, warum sie keinen Kunden ins Backoffice lassen. :)

    Der "Schaden" schaut harmlos aus.
    Da nimmst du die paar Euro Nachlaß mit und gut ist.
    Lass Dir die Laune nicht verderben.

  • Pacoloco
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    • 17. Mai 2026 um 10:02
    • #9
    Zitat von Luppo

    Der "Schaden" schaut harmlos aus.
    Da nimmst du die paar Euro Nachlaß mit und gut ist.

    Ich würde auf Beseitigung bestehen. Dabei käme es aber darauf an ob geleast oder gekauft und der geplanten Haltedauer bei zweiterem.


    Bei einer für längere Zeit geplanten Haltedauer (ab ca. sechs Jahren) wäre es mir eventuell auch nicht wichtig.


    Wahrscheinlich wäre der sicherste Weg den Schaden vom TÜV begutachten zu lassen um spätere Probleme von vornherein ausschließen zu können. Selbst leichtere Spuren am Unterboden im Bereich der Batterie können eine Verweigerung der Plakette nach sich ziehen!

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    • 17. Mai 2026 um 10:27
    • #10

    Ohne komplette Reparatur und schriftlicher Bestätigung derselben würde ich das Fahrzeug nicht übernehmen.

    Meine Beiträge hier im Forum sind unverbindlich, irgendwelche Umsetzungen in die Realität müssen zwingend eigenverantwortlich auf Einhaltung einschlägiger Vorschriften geprüfen werden.

  • KHI
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    • 17. Mai 2026 um 19:33
    • #11
    Zitat von FlyingMacFly

    Bin etwas schockiert und frage mich ob das so lange rostfrei bleibt🤔

    Habe in einem anderen Thread schon darauf hingewiesen, Dreckablagerungen auf dem hinteren Federdom:

    Meine Homepage: https://www.khiwannek.de/
    Mein Reisekanal auf YouTube: https://www.youtube.com/@khiw

  • FlyingMacFly
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    • 20. Mai 2026 um 16:12
    • #12

    Hallo,

    Vorhin hat mich der Chef des Autohauses angerufen: Der Dekra Gutachter ist fertig mit dem positiven Ergebnis, dass die Batterie nichts hat und die Verkleidungen repariert werden können (ca. 3000 € Schaden). Der Gutachter stellte auch keine Gefah der Verkehrssicherhei oder Neupreisreduzierung fest. Mir liegt das Gutachten auch vor.

    Jetzt müssen wir zusagen, ob wir das Auto so repariert übernehmen werden.

  • TiJay
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    • 20. Mai 2026 um 17:57
    • #13

    Vielleicht noch klären, ob dieser reparierte Schaden eine Wertminderung analog der Minderung bei reparierten Unfallschäden nach sich zieht!!??


    Ich sehe nicht, worin sich dieser Schaden von einem "anderen" Unfallschaden unterscheidet!


    Diese Minderung wird im Gutachten ausgewiesen und müsste ggf erstattet werden, wird später auch beim Weiterkauf des Gebrauchten angerechnet/abgezogen

    Geniale Menschen sind selten ordentlich, Ordentliche selten genial.

    Albert Einstein

  • FlyingMacFly
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    • 20. Mai 2026 um 18:11
    • #14
    Zitat von TiJay

    Vielleicht noch klären, ob dieser reparierte Schaden eine Wertminderung analog der Minderung bei reparierten Unfallschäden nach sich zieht!!??


    Ich sehe nicht, worin sich dieser Schaden von einem "anderen" Unfallschaden unterscheidet!


    Diese Minderung wird im Gutachten ausgewiesen und müsste ggf erstattet werden, wird später auch beim Weiterkauf des Gebrauchten angerechnet/abgezogen

    Hi!

    Das wird im Gutachter explizit benannt und zieht keine Wertminderung nach sich:

    Neupreisreduzierung: Trotz des im Gutachten beschriebenen Schadens kann das Fahrzeug/Objekt nach einer fachgerechten, mangelfreien Reparatur, ohne weiteren Preisabschlag zum ortsüblichen Neupreis veräußert werden.

    💪

  • Pacoloco
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    • 20. Mai 2026 um 19:49
    • #15
    Zitat von FlyingMacFly

    Jetzt müssen wir zusagen, ob wir das Auto so repariert übernehmen werden.

    Das finde ich reichlich befremdlich. Für mich wäre es dann eine saubere Sache wenn das Auto erst repariert und mir danach die gerichtete Schadenstelle gezeigt, bzw. durch eine Fotodokumentation mindestens die fachgerechte Reparatur belegt wird.


    Oder würden die das Fahrzeug bei einer Ablehnung Deinerseits ohne Reparatur weiterverkaufen? :evil:

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  • Dirk aus Flens
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    • 20. Mai 2026 um 20:16
    • #16

    Ich persönlich würde wahrscheinlich den Deal platzen lassen... So einem Gutachter traue ich nicht unbedingt 100% - bei den Summen bin ich gerne auf der grünen Seite!.

    Wie oft begutachtet er denn im dortigen Autohaus?

    Vielleicht bin ich aber auch etwas zu vorsichtig und achte darauf, wo ich mein Geld reinstecke!

    Inster Trend mit Effizienzpaket - gebaut 27.02.26 - gekauft: 21.04.26 - in Betrieb seit 03.06.26

  • FlyingMacFly
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    • 20. Mai 2026 um 22:22
    • #17

    Kann die beiden letzten Kommentare nicht wirklich nachvollziehen, aber ist okay, jeder darf seine Meinung haben👋

    Ich unterstelle mal jedem Autohaus, dass sie es schaffen ein paar Schrauben zu lösen, Teile zu tauschen und es wieder fachgerecht anzubringen und nicht auf die Idee kommen einen Neuwagen mit "Schaden" zu verkaufen. Ich habe genügenf Fotos vorliegen, inkl. denen aus dem Gutachten und meinen eigenen. Nur weil ich jetzt gefragt werde ob ich das Vorgehen so ok finde floss noch kein Geld und ich habe das Auto nicht nicht abgenommen.

    Wenn ich einem Gutachter nicht traue dann kann ich auch dem Menschem in Südkorea nicht trauen der die Lenkung montiert hat oder an anderer Stelle etwas am Auto gebaut hat das irgendeine Relevanz hat - just my two cents dazu.

    Ich freue mich jedenfalls, dass es weiter geht☺️

  • Levinster
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    • 20. Mai 2026 um 22:24
    • #18

    Hi FlyingMacFly,

    ich würde an deiner Stelle nicht vor der Reparatur zusagen. Das Gutachten bindet die

    Versicherung des Verursachers – nicht dich als Käufer.

    Vier Punkte zum Nachdenken:

    1. „Fabrikneu“ ist hier rechtlich grenzwertig.

    Nach BGH-Rechtsprechung musst du beim späteren Verkauf den Vorschaden offenbaren

    (3.000 € liegen weit über der Bagatellgrenze). Das mindert den Wiederverkaufswert real –

    egal was im Gutachten steht.

    2. Reihenfolge umdrehen

    Erst reparieren lassen, Reparatur dokumentieren (Fotos, Teileliste, Werkstattbericht), dann

    anschauen, dann entscheiden. Sonst verlierst du die Verhandlungsposition.

    3. Was schriftlich in den Übernahmevertrag gehört:

    • Verweis auf Dekra-Gutachten und Reparaturdokumentation als Anlage

    • Bestätigung von Hyundai (nicht nur Händler), dass die HV-Batterie keinen Schaden hat –

    mit Diagnoseprotokoll (SoH, Fehlerspeicher)

    • Volle Herstellergarantie auf Batterie bleibt uneingeschränkt

    • Verlängerte Sachmängelhaftung auf 3 Jahre für die betroffenen Komponenten

    • Keine Verzichtsklauseln gegenüber weiteren Gewährleistungsansprüchen

    4. Preisnachlass verhandeln

    Auch wenn das Gutachten formal keine Minderung ausweist: Aufwand, Wartezeit und

    Offenbarungspflicht bei Wiederverkauf rechtfertigen 1.000–1.500 € Nachlass oder ein

    gleichwertiges Zubehörpaket. Bei 3.000 € Schaden im Batteriebereich ist das fair.

    Wenn der Händler bei diesen Punkten mauert → Rücktritt und Neubestellung. Wenn er

    mitgeht → übernehmen.

  • Pacoloco
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    • 20. Mai 2026 um 22:30
    • #19

    Es mag durchaus sein, daß mein Vertrauen "etwas" gelitten hat durch das Verhalten vieler Werkstätten mit denen ich in den letzten vierzig Jahren Umgang hatte, ich will jedenfalls grundsätzlich erst einmal sehen wie gearbeitet wurde und wie das Ergebnis aussieht bevor ich irgendetwas, wie auch immer, absegne.

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  • Dirk aus Flens
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    • 20. Mai 2026 um 22:30
    • #20
    Zitat von FlyingMacFly

    Wenn ich einem Gutachter nicht traue dann kann ich auch dem Menschem in Südkorea nicht trauen der die Lenkung montiert hat oder an anderer Stelle etwas am Auto gebaut hat das irgendeine Relevanz hat

    Natürlich kann einem auch so etwas widerfahren - aber da habe ich immer noch keinen Neuwagen mit einem Schaden, der beim Wiederverkauf anzugeben ist.

    Was Levinster "ein höher" schrieb würde ich in deine Überlegung definitiv mit einfliessen lassen.


    Aber es ist dein Geld ...

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